Säule 1: Wir vertrauen dem freien Menschen, seiner Vernunft und seinem gebildeten Gewissen.

(12) Der Mensch mit seiner Individualität und seiner unveräußerlichen Menschenwürde steht im Mittelpunkt jeder freiheitlichen Gesellschaft. Er ist der Maßstab allen politischen und gesellschaftlichen Handelns. Die Würde eines Menschen ist unabhängig von seiner sozialen oder nationalen Herkunft, unabhängig von seiner körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Jeder Mensch hat Anspruch auf Achtung und Wahrung seiner Menschenwürde und auf Respekt vor seiner naturgegebenen Autonomie.

(13) Der Mensch ist frei. Er soll die Maximen seines Handelns frei von äußerem Zwang bestimmen und realisieren können. Diese Freiheit ist dem Menschen von Natur aus gegeben und nicht von Staat und Gesellschaft verliehen.

(14) Der Mensch hat nicht nur ein unveräußerliches Recht auf seine persönliche Freiheit, er hat auch die Pflicht, von dieser Freiheit verantwortlich Gebrauch zu machen.

(15) Die Freiheit verlangt Entscheidungen, die ein Mensch nur dann verantwortlich treffen kann, wenn er die Wirkungen seines Handelns abschätzen und Alternativen sinnvoll bewerten
kann. Dafür hat der Mensch ein Gewissen, das durch Erziehung, eine werteorientierte Bildung und Lebenserfahrung entsteht. Es ermöglicht ihm, von seiner Freiheit mit Anstand Gebrauch zu machen und dabei die Freiheit und die Interessen anderer Menschen zu respektieren. Das so gebildete Gewissen ist wirksamer und wertvoller als jede staatliche Norm.

(16) Die Freiheit des Menschen erstreckt sich insbesondere auf die Gestaltung seiner privaten Angelegenheiten, in die Staat und Gesellschaft nicht eindringen dürfen. In der freiheitlichen Gesellschaft wird dieser Kernbereich der Autonomie geachtet und respektiert. Er ist nicht nur dem Zugriff des Staates entzogen, sondern in der Regel auch nicht Gegenstand des gesellschaftlichen Diskurses. Ziel liberaler Politik ist es, die Freiheit, die der Einzelne bei der Ausgestaltung seines privaten Lebens hat, nicht nur zu wahren, sondern auszubauen.

(17) Freiheit ist ein Recht, das allen Menschen zusteht. Wir Liberale wenden uns daher gegen jede Diskriminierung aufgrund ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, aufgrund
Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung, aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung.

(18) Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist eine der großen liberalen Errungenschaften, der wir uns weiterhin in der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Praxis verpflichtet sehen.

(19) Freiheit kann nur dann sinnvoll wahrgenommen werden, wenn der Mensch über die notwendige materielle Grundlage verfügt. Materielle Armut ist deshalb kein Gleichheits-, sondern ein Freiheitsproblem und für jede freiheitliche Gesellschaft eine Herausforderung, die sie nicht ruhen lassen darf.

(20) Staatlich organisierte Solidarität ist angesichts materieller Armut zu wenig. Der arme Mensch bedarf der individuellen Förderung durch die Gesellschaft, die ihn in die Lage versetzt, nach Maßgabe seiner Fähigkeiten seine materielle Lebensgrundlage nachhaltig selbst zu erarbeiten. Das liberale Konzept des Bürgergelds beschützt die Bedürftigen vor den Zugriffen einer wuchernden Sozialbürokratie und ebnet den Weg in ein selbstbestimmtes Leben. Das Beschneiden des Wohlstandes anderer Menschen löst das Freiheitsproblem des Armen nicht. Liberale Politik strebt mehr Wohlstand für alle an, die zwanghafte Nivellierung von Wohlstand ist dafür kein geeigneter Weg.

(21) Ein wichtiger Aspekt der äußeren Freiheit ist die individuelle Mobilität der Menschen. Sie gibt der Freiheit eine räumliche Dimension und lässt die Menschen zusammenkommen. Unternehmen aus Baden-Württemberg tragen mit ihren Ideen und Produkten weltweit erfolgreich zur Mobilität der Menschen bei. Wir erwarten, dass Staat und Gesellschaft mit den von ihnen gesetzten Rahmenbedingungen diese Mobilität fördern und nicht behindern. Wir bekennen uns zu einer ideologiefreien Verkehrspolitik, die sich ihrer Verantwortung für Gesellschaft und Umwelt bewusst ist.

(22) Freiheit ist auch die Freiheit, den Lebensmittelpunkt frei zu wählen nach eigenen Vorstellungen zu wechseln (Freizügigkeit). Als weltoffenes Land profitiert Baden-Württemberg von der biografischen Mobilität der Menschen: Migration ist in der Gesellschaft des 21. Jahrhunderts nicht Ausnahme, sondern in vielen Biografien der Normalfall. Staat und Gesellschaft müssen diese Entwicklung endlich akzeptieren und die rechtlichen Rahmenbedingungen so gestalten, dass der Wechsel des Lebensmittelpunkts erleichtert und nicht durch bürokratische Hindernisse verstellt wird.

Säule 2: Wir vertrauen den Familien und anderen selbst gewählten Gemeinschaften, ihrer Autonomie und der Kraft der persönlichen Bindungen.

(23) Der Mensch ist ein soziales Wesen. Er verwirklicht die Maximen seines Handelns nicht allein, sondern in selbst gewählter Gemeinschaft. Diese selbst gewählten Gemeinschaften sind die Waben, die in einer freiheitlichen Gesellschaft Selbständigkeit, Schutz und Rückzugsmöglichkeit bieten. Sie halten die freiheitliche Gesellschaft zusammen und geben ihr in ihrer Vielzahl jene Stabilität, die sie braucht, um verlässlicher Lebensraum für die Menschen zu sein.

(24) Die wichtigsten Verantwortungsgemeinschaften sind Ehe und Familie. Sie sind autonome Nischen und zugleich die stabilen Keimzellen der freiheitlichen Gesellschaft. Staat und
Gesellschaft haben die Autonomie des Familienlebens zu respektieren und zu schützen, solange sie die Freiheitsrechte ihrer Mitglieder nicht bedroht. Mit einem rechtlichen Rahmen wollen wir dafür sorgen, dass familiäre Strukturen den Menschen eine sichere und dauerhafte Lebensgrundlage bieten. Die Familie ist der wichtigste Ort, an dem auch ohne staatliche Anleitung Solidarität und menschliche Wärme gelebt und erlebt werden.

(25) In unserer Zeit wird die Institution der Ehe durch alternative Lebens- und Verantwortungsgemeinschaften (z.B. eingetragenen Lebensgemeinschaften, Senioren-Wohngemeinschaften und ähnliche auf Dauer angelegte Gemeinschaften) ergänzt, die in gleicher Weise Rückzugsraum und Ort gelebter Solidarität und menschlicher Wärme sein können. Auch sie entlasten in gleicher Weise wie Familien die Gesellschaft und tragen mit ihren auf Dauer angelegten Strukturen zur Stabilität der freiheitlichen Gesellschaft bei. Sie verdienen deshalb in ähnlicher Weise wie Familien Respekt und Förderung durch Staat und Gesellschaft.

(26) Das Familien- und Erbrecht muss sich daher loyal zur Institution Familie verhalten. Rechtliche Gestaltungen, die die Entscheidung für die Familie erschweren oder ihnen zusätzliche Lasten aufbürden, tragen dieser Verpflichtung des Gesetzgebers nicht Rechnung.

(27) Örtliche Gemeinschaften und Nachbarschaften, in denen sich Menschen mit gleichen Interessen zusammenfinden, sind weitere Waben, in denen sich soziales Leben organisiert. In diesen freiwillig gebildeten und autonom gestalteten Gemeinschaften wird aktive Solidarität gelebt. Sie tragen zum Heimatgefühl der Menschen bei und erzeugen jenes Maß an Verbindlichkeit menschlicher Beziehungen, die kein staatliches Gesetz und keine behördliche Aktivität je bewirken kann. Diese örtlichen Gemeinschaften und das darauf aufbauende Vereinsleben haben in Baden und Württemberg eine besondere Tradition und geben unserem Land seine Eigenart.

(28) Die weitgehende Autonomie, die eine freiheitliche Gesellschaft den selbst gewählten Gemeinschaften belässt, führt zu kraftvollen persönlichen Beziehungen. Gegenseitiger Respekt und Gemeinsinn begrenzen auf natürliche Weise den Spielraum jedes Menschen, der sich in kleine Gemeinschaften einfügt. Deshalb kommt staatlichen Normen in diesem Bereich nur eine untergeordnete Funktion zu. Der Staat und das Recht sollen eigenständige Gemeinschaften möglich machen, ihnen Verbindlichkeit und Stabilität geben, aber nicht durch Regulierung in ihre inneren Angelegenheiten eingreifen.

(29) Örtliche Gemeinschaften, wie z.B. Vereine, Chöre, Orchester, Theatergruppen, sind gerade in Baden-Württemberg wichtige kulturelle Quellen, die sehr zur Vielfalt und zur Bereicherung unseres kulturellen Lebens beitragen. Sie verdienen Respekt und Förderung.

(30) Im Bereich des Wirtschaftslebens sind es die kleinen und mittleren Unternehmen, die die Kraft kleiner Gemeinschaften für das Wirtschaftsleben fruchtbar machen. Ohne sie wäre der immense wirtschaftliche Fortschritt der letzten 200 Jahre in Baden-Württemberg nicht möglich gewesen. Diese mittelständische Struktur muss auch in Zukunft das Markenzeichen und Rückgrat der baden-württembergischen Wirtschaft sein.

Säule 3: Wir vertrauen der offenen Gesellschaft und der Kraft des gesellschaftlichen Diskurses.

(31) Die freiheitliche Gesellschaft ist die Gemeinschaft aller Menschen, die jenseits persönlicher Bindungen durch einen offenen, gemeinsamen Kommunikationsraum geschaffen wird und die ihre Identität durch einen lebendigen Meinungsaustausch und einen Wettbewerb der Ideen täglich neu gewinnt. Sie bedarf in der Wirklichkeit des 21.Jahrhunderts keiner Rechtfertigung durch gemeinsame Abstammung und braucht auch keine juristische Konditionierung, sondern beruht auf der natürlichen sozialen Orientierung der Menschen, die in unserem Land räumlich dicht zusammenleben.

(32) Kommunikation und Meinungsaustausch sind in der freiheitlichen Gesellschaft kein Selbstzweck, sondern Kraftquelle und Verbindung. Nur wenn alle Teile der Gesellschaft in diesen Kommunikationsprozess einbezogen sind, kann der gesellschaftliche Diskurs seine produktive, stabilisierende und integrierende Wirkung voll entfalten. Dabei kommt der gemeinsamen deutschen Sprache eine zentrale Bedeutung zu.

(33) Wir brauchen deshalb Menschen, die verantwortlich an diesem Diskurs teilhaben und ihn aktiv mitgestalten, die nicht nur ihre eigenen Interessen artikulieren, sondern ebenso gemeinwohlorientierte Beiträge leisten und die wissen, dass die Stabilität einer freiheitlichen Gesellschaft auch auf der Qualität der gesellschaftlichen Kommunikation beruht. Daher kommt den Medienschaffenden eine Schlüsselfunktion in unserer Gesellschaft zu. Sie sollen die Triebfedern des gesellschaftlichen Diskurses sein.

(34) Ihre produktive Kraft gewinnt eine offene Gesellschaft durch das Zusammenwirken der Menschen in einem pluralistischen Wettbewerb der Ideen. Deshalb sind Meinungs- und
Pressefreiheit nicht nur wichtige individuelle Grundrechte, sondern unverzichtbare Grundlage einer produktiven Gesellschaft. Sie dürfen nicht angetastet werden.

(35) Meinungsvielfalt stellt an die Beteiligten höhere Anforderungen als eine gelenkte Kommunikation. Wir brauchen Menschen und Institutionen, die sich kraftvoll und mit klaren Positionen am gesellschaftlichen Diskurs beteiligen und jene fruchtbare Auseinandersetzung erst möglich machen, aus der sich gesellschaftlicher Fortschritt ergibt.

(36) Die Rolle des Staates bei der Organisation des gesellschaftlichen Diskurses ist begrenzt. Seine Aufgabe ist es, wo nötig, Orte zur Verfügung zu stellen, an denen gesellschaftliche Kommunikation stattfinden kann. Dazu gehören die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten, die Schulen und Hochschulen, die Parlamente und die staatlichen Kultureinrichtungen – sie sind Kommunikationsknoten, die das lose Nebeneinander von Kommunikationsfäden zu einem Netz werden lassen.

(37) Ihre stabilisierende Wirkung gewinnt die freiheitliche Gesellschaft, indem sie von allen Menschen Verantwortung einfordert. Grundlage dieses ethischen Diskurses sind gesellschaftliche Konventionen, die in fast allen Lebensbereichen wirksamer sind als staatliche Gesetze. Grundlage gesellschaftlicher Normen sind der natürliche Gemeinsinn der Menschen, auf den wir vertrauen, und eine lebendige Wertordnung, die durch einen verantwortlichen gesellschaftlichen Diskurs entsteht und von der Gesellschaft auch ohne staatliche Normierung als legitim akzeptiert wird: Gegenseitiger Respekt vor der Selbstbestimmung anderer ist für das Funktionieren einer freiheitlichen Gesellschaft essentiell. Gesellschaftliche Normen dienen dem Schutz der individuellen Freiheit vor Eingriffen anderer und dürfen nicht als legitimes Mittel missverstanden werden, anderen Menschen eigene Lebensvorstellungen aufzuzwingen.

(38) Ihre integrierende Wirkung gewinnt eine freiheitliche Gesellschaft durch die Offenheit des gesellschaftlichen Diskurses und durch gesellschaftliche Solidarität. Niemand darf mit seinen existenziellen Problemen allein gelassen werden, jedes menschliche Schicksal ist eine Herausforderung für die freiheitliche Gesellschaft. Den Menschen, die nicht aus eigener Kraft am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, sind wir zu besonderer Solidarität verpflichtet.

(39) Gerade die Gesellschaft im deutschen Südwesten zeigt, dass es viele Orte und Institutionen gibt, an denen sich gesellschaftliche Solidarität zeigt, ohne dass es dafür staatlicher Leitung bedarf: Das Spektrum reicht von den großen Freiwilligenorganisationen über die zahlreichen kirchlichen Einrichtungen bis hin zu Vereinen und ehrenamtlichen Engagements einzelner Menschen, die allen Mitgliedern unserer Gesellschaft zugute kommen. Wir Liberalen bekennen uns dazu, dass Menschen sich auch jenseits persönlicher Beziehungen bei existenziellen Herausforderungen Solidarität schulden und geben sollen.

Säule 4: Wir vertrauen freien Unternehmen, ihrer gesellschaftlichen Verantwortung und der regulierenden Kraft des Wettbewerbs.

(40) Der Markt, auf dem freie Unternehmen im fairen Wettbewerb Güter und Dienstleistungen anbieten, hat sich in den zwei Jahrhunderten seit Einführung der Gewerbefreiheit als Quelle zunehmenden Wohlstands und wirtschaftlichen Wachstums bewährt. Ohne dass es des steuernden Eingriffs der Obrigkeit bedarf, bringt er Angebot und Nachfrage zur Deckung und sorgt dafür, dass die Menschen ein vielfältiges Angebot an Gütern und Dienstleistungen vorfinden.

(41) Der Markt mit seinen dezentralen Entscheidungen entspricht dem Menschenbild der freiheitlichen Gesellschaft, das den Menschen als selbstverantwortlich handelndes freies Wesen begreift, sei es, dass er als Unternehmer Waren und Dienstleistungen produziert und anbietet, sei es, dass er als Verbraucher diese Güter nach Maßgabe seiner eigenen Vorstellungen nachfragt.

(42) Wir vertrauen auf den freien Unternehmer als ehrbaren Kaufmann, der weiß, dass er Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und den Menschen trägt, mit denen er in wirtschaftliche Beziehungen tritt und deren Vertrauen er gewinnt. Der Wettbewerb selbst sorgt für die notwendige Regulation, indem er unprofessionelles oder unverantwortliches Unternehmerhandeln mit wirtschaftlicher Erfolglosigkeit bestraft.

(43) Wenn die disziplinierende Kraft des Wettbewerbs nicht greift oder wo Wettbewerb nicht stattfinden kann oder durch unlauteres Verhalten behindert wird, hat der Staat das Mandat, regulierend und ggf. auch vollziehend in das Wirtschaftsleben einzugreifen. Staatliches Handeln muss sich in einer Marktwirtschaft auf das Setzen von Regeln und ihre Durchsetzung beschränken. Der Staat soll nicht selbst als Unternehmer auf den Märkten in Erscheinung treten und möglichst auch nicht durch Subventionen oder ähnliche Eingriffe in die regulierende Funktion des Marktes eingreifen.

(44) In einer freiheitlichen Gesellschaft werden Gemeinschaften, die auf personalen Beziehungen beruhen, auch für die Wirtschaft fruchtbar gemacht. Die Stärke der kleinen und mittleren Unternehmen liegt darin, dass sie persönliche Bindungen zwischen dem Unternehmer und den Mitarbeitern im Betrieb in wirtschaftliche Leistungsfähigkeit umsetzen.

(45) Liberale anerkennen, dass es auch in einer Marktwirtschaft Bereiche gibt, in denen es dem Wohlstand aller dient, den Wettbewerb um kooperative Elemente zu ergänzen. Dies gilt
insbesondere für die Bereitstellung wichtiger Infrastrukturnetze, die aufgrund ihrer Größe und Komplexität kaum duplizierbar sind und daher natürliche Monopole darstellen (z. B. Wasser- und Energie-Fernnetze oder Verkehrswege). In diesem Bereich ist der Staat nicht nur als Regulierer, sondern bisweilen auch als Eigentümer gefordert, um diese unverzichtbaren Infrastrukturnetze für die Volkswirtschaft vorzuhalten. Besonders geeignet und staatlichem Dirigismus vorzuziehen ist das Modell der Genossenschaft. Genossenschaftliche Lösungen können übermäßiger Marktbeherrschung einzelner Unternehmen Einhalt gebieten. Sie können dafür sorgen, dass gemeinsame Innovationen zustande kommen und interessengerecht genutzt werden. Auch für die Entwicklung und den Betrieb physischer Netze (Datentransport, Kommunikation, Energie, Wasser, Verkehr) und virtueller Netze (Suchmaschinen, Geodatenspeicher, Wissensdatenbanken,
Bibliotheken) kann eine genossenschaftliche Lösung in vielen Fällen eine Alternative zu privaten oder staatlichen Monopolen darstellen.

(46) Grundlage für Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Gütern und Dienstleistungen ist ineiner freiheitlichen Gesellschaft die menschliche Arbeit und Kreativität. Es gibt – von wenigen Glücksfällen abgesehen – keine Wertschöpfung ohne menschliche Arbeit. Sie ist Grundlage des Wohlstands und zugleich ein wichtiger Aspekt der Selbstverwirklichung des einzelnen Menschen. Der Respekt vor der Leistung der arbeitenden Menschen ist daher in einer freiheitlichen Gesellschaft ein unverzichtbarer Wert. Alle Maßnahmen oderstaatlichen Eingriffe, die Menschen am Arbeiten hindern, haben in einer freiheitlichen Gesellschaft keinen Platz.

(47) Eigentum ist das Ergebnis menschlicher Arbeit und verdient denselben Respekt des Staates und der Gesellschaft wie die Arbeit selbst. Staatlicher Zugriff auf das Eigentum Privater darf deshalb nur in wenigen wohl begründeten Ausnahmefällen und nur um den Preis einer angemessenen Entschädigung erfolgen. Die Achtung des Eigentums ist eine wichtige Grundlage der freiheitlichen Gesellschaft.

(48) Eigentum ist ein zentrales Ordnungsprinzip der freiheitlichen Gesellschaft. Eigentum bestimmt den sachlichen Umfang der Autonomie des Einzelnen und überträgt ihm zugleich die individuelle Verantwortung für sein Eigentum und die von ihm ausgehenden Einwirkungen auf andere Menschen. Soweit diese Verantwortung reicht, schuldet der Eigentümer der Gesellschaft Rechenschaft im Rahmen des gesellschaftlichen Diskurses. Dass Unternehmer mit ihrem privaten Vermögen für die Folgen ihrer Entscheidungen haften, sorgt für verantwortliches Handeln. Das Prinzip der persönlichen Haftung der Handelnden muss auch für Kapitalgesellschaften stärker fruchtbar gemacht werden.

Säule 5: Wir vertrauen dem technischen und medizinischen Fortschritt, der Kreativität unserer Ingenieure und Forscher und ihrem verantwortlichen Umgang mit den Erkenntnissen der Wissenschaft.

(49) Der enorme Zuwachs an Lebensqualität in den letzten 150 Jahren ist vor allem dem technischen und medizinischen Fortschritt zu verdanken. Wir vertrauen darauf, dass die Lebensqualität der Menschen auch in Zukunft durch neue Erkenntnisse und Produkte technischer Entwicklung und medizinischer Forschung wachsen wird. Wir wollen, dass Staat und Gesellschaft diesen Fortschritt positiv begleiten und fördern und dass die Ergebnisse technischer Entwicklung und medizinischer Forschung allen Menschen zur Verfügung stehen.

(50) Eine wichtige Quelle wirtschaftlichen Wohlstands gerade im deutschen Südwesten sind die Leistungen unserer Forscher, Ingenieure und Techniker, Meister und Facharbeiter. Ihrer Kreativität und Leistungsfähigkeit ist es zu verdanken, dass unsere Unternehmen in vielen Bereichen zu den Marktführern gehören. Viele wichtige Erfindungen und technische Entwicklungen haben von Baden-Württemberg aus die Weltmärkte erobert. Das soll auch in Zukunft so bleiben.

(51) Baden-Württemberg zeichnet sich durch eine vielfältige Bildungslandschaft aus, in der Universitäten, Hochschulen und ein hochleistungsfähiges duales berufliches Bildungswesen jungen Menschen Qualifikation und berufliche Perspektiven verschaffen. Den technischen Fachschulen und den Berufsschulen kommt dabei eine Schlüsselstellung zu. Staat und Gesellschaft müssen gewährleisten, dass Vielfalt und Qualität an diesen Einrichtungen erhalten bleiben und gleichzeitig eine ständige Anpassung an neue Entwicklungen stattfindet.

(52) Eine der zentralen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts sind die knapper werdenden Energieressourcen. Wir vertrauen darauf, dass die Forschung Lösungen findet, wie Lebensqualität und Wohlstand auch angesichts begrenzter fossiler Energieträger bewahrt werden können. Die Maximen liberaler Energiepolitik (Versorgungssicherheit, Schonung der natürlichen Umwelt, Wirtschaftlichkeit und Effizienz) orientieren sich an den Interessen der heute lebenden Menschen und künftiger Generationen. Wege dazu sind ein lebendiger Wettbewerb, verstärkte Energiesparmaßnahmen, Ausbau der Speichertechnik und Stromnetze, eine angemessene Regionalisierung und ein ausgewogener Energiemix mit einem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien.

(53) Baden-Württemberg ist ein wichtiger Standort der medizinischen und pharmazeutischen Forschung und der Medizintechnik. Wir verfügen in diesen Branchen über Unternehmen von Weltrang, über vier ausgezeichnete Universitätsklinika mit zahlreichen Partnerkliniken sowie über bedeutende medizinische Großforschungseinrichtungen. Um den Standort zu sichern, bedarf es guter gesellschaftlicher, politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen für die medizinische Forschung: Dazu gehören ihre gesellschaftliche Akzeptanz, die Ausstattung der staatlichen und halbstaatlichen Einrichtungen mit ausreichend Kapital und personellen Ressourcen und die Möglichkeit, dass sich Investitionen in die medizinische Forschung lohnen. Dazu bedarf es eines
Strukturwandels in unserem Gesundheitswesen – weg von der auf Mittelknappheit ausgerichteten Zentralverwaltungswirtschaft hin zu einem freiheitlich-marktwirtschaftlich orientierten Gesundheitswesen, das in diesem wichtigen Bereich Wachstum erzeugt.

(54) Eine freiheitliche Gesellschaft braucht auch ein freiheitlich organisiertes Gesundheitswesen. Unsere Ärzte, die an den medizinischen Fakultäten hervorragend ausgebildet werden, sollen ihre Dienste in Freiheit und nicht als Knechte einer staatlichen Bürokratie anbieten können. Alle Menschen sollen Leistungen als selbstbewusste Kunden nach ihren Bedürfnissen nachfragen können. An die Stelle einer staatlich organisierten Pflichtversicherung soll eine Pflicht zur Versicherung mit weitgehenden Wahlmöglichkeiten treten. Ein Gesundheitswesen, in dem planwirtschaftliche Methoden und Organisationsformen dazu führen, dass permanente Ressourcenknappheit herrscht, wird es auf Dauer nicht schaffen, den medizinischen Fortschritt für alle Menschen verfügbar zu machen.

(55) Der medizinische Fortschritt sorgt nicht nur für ein stetiges Wachstum der Lebensqualität, sondern führt auch zu neuen Herausforderungen. Mit der steigenden Lebenserwartunggeht die Notwendigkeit einher, ein menschenwürdiges Leben zu sichern und die staatlichen Sozialsysteme an den demografischen Wandel anzupassen. Auch in diesen Bereichen sind in erster Linie die Menschen selbst und erst in zweiter Linie ist der Staat gefordert: Wir vertrauen auf die Einsicht der Menschen in die begrenzte Leistungsfähigkeit kollektiver Systeme und die Notwendigkeit individueller Vorsorge. Wir vertrauen auf die natürliche Solidarität in der Gesellschaft und auf die Kreativität unserer Unternehmen, Dienstleistungen und technische Produkte anzubieten, die den Menschen auch im Alter ein würdiges Leben ermöglichen. Dazu ist es freilich erforderlich, dass alle Menschen so lange wie möglich ihr Leben eigenverantwortlich gestalten können und über die notwendigen Mittel verfügen, um diese Leistungen und Produkte nachfragen zu können. Menschliche Zuwendung wird auch in Zukunft nicht von staatlicher Seite organisiert werden können, sondern gründet auf persönlichen und familiären Bindungen und Gemeinschaften, die wir zu fördern und zu respektieren haben.

(56) Technischer und medizinischer Fortschritt bringen auch neue ethische und soziale Herausforderungen mit sich. So werfen die Gentechnik, aber auch die moderne Informations- und Kommunikationstechnologie ethische Fragen auf, die wir noch längst nicht zufriedenstellend beantworten können. Auch wenn wir den regulierenden Eingriff des Staates in Einzelfällen befürworten, so muss sichergestellt sein, dass wissenschaftliche Methoden nicht unnötig eingeschränkt, keine Erkenntnisverbote ausgesprochen und die Freiheit, Integrität und Authentizität der Kommunikationsräume nicht unangebracht beschnitten werden. Allerdings ist die Würde des Menschen auch für die Wissenschaft unantastbar. Wir vertrauen auf das Gewissen der Forscher, der Ärzte und der Ingenieure, auf ihre Verantwortung gegenüber den Menschen und auf einen offenen gesellschaftlichen Diskurs, in dem die Geistes- und Sozialwissenschaften wichtige Ideengeber sind. Mit der wachsenden Geschwindigkeit des naturwissenschaftlichen und technischen Fortschritts sind sie in besonderem Maße gefordert.

Säule 6: Wir vertrauen auf die Stärke des Landes Baden-Württemberg, seine natürlichen und gestalteten Strukturen und auf den verantwortlichen Umgang der Menschen mit ihrer Heimat.

(57) Das Land Baden-Württemberg mit seinen natürlichen und von Menschen gestalteten Lebensgrundlagen ist die Basis unseres Wohlstandes und Wohlergehens. Es ist Heimat und
Standort, ein Land voller Vielfalt, dessen Lebensart und Weltoffenheit Einheimischen und Zugezogenen Geborgenheit und Heimstatt bietet. Das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher oder religiöser Prägung bereichert unser Land.

(58) Kein anderes deutsches Bundesland erfreut sich einer ähnlich gelungenen Gleichverteilung seines Wohlstandes im ganzen Land. In Baden-Württemberg sind alle Regionen stark und
tragen zum Wohlstand bei. Dieses Modell deutscher Möglichkeiten führt den Fleiß und Ideenreichtum aus allen Landesteilen zu einer Kultur der Freiheit, Leistung und Verantwortung zusammen.

(59) Wir Liberale sehen Baden-Württemberg auch als ein kulturelles Gemeinschaftsmodell, in dem wir unsere gemeinsamen Erfahrungen und unsere Geschichte für das gesellschaftliche Leben fruchtbar machen. So wissen wir um unsere Geschichte als einer weltoffenen Region, die schon lange beweist, dass nicht Abschottung nach außen, sondern Öffnung zur Welt Wohlstand und hohen Lebensstandard erzeugt. Dieses kulturelle Erbe einer toleranten und offenen Tradition wollen wir Liberale bewahren.

(60) Wir vertrauen darauf, dass die Erfolgsgeschichte Baden-Württembergs auch in Zukunft eine Fortsetzung erfährt, weil unsere Kultur des Fleißes, des Widerstandes gegen Ideologien, der Liebe zur individuellen Freiheit und zum freiwilligen Engagement für die Gemeinschaft in Vereinen, Kirchengemeinden und Bürgerinitiativen die Gesellschaft erfolgreich prägt und als Einladung an Menschen mit gleicher Einstellung aus aller Welt verstanden wird.

(61) Wir vertrauen darauf, dass sich ländlich geprägte Räume und Metropolregionen gegenseitig ergänzen und stärken. Sie gegeneinander auszuspielen, ist nicht unsere Absicht. Die Vielfalt macht unser Land stark. Wir entwickeln Stärken und Eigenarten und scheren nicht über einen Kamm. Wir wollen, dass sich die Metropolregionen zu Standorten und Lebensräumen entwickeln, die europäischen Qualitätsmaßstäben gerecht werden und mit anderen Metropolregionen auf der Welt erfolgreich konkurrieren können.

(62) Der ländliche Raum muss als Lebensraum eigenen Gepräges, als Produktionsstandort hochwertiger und traditionsreicher Lebens- und Genussmittel sowie als Urlaubs- und Erholungslandschaft erhalten bleiben. Im Sinne ausgewogener Lebensverhältnisse wird seiner Entwicklung auch in Zukunft unsere besondere Aufmerksamkeit gelten.

(63) Unsere Umwelt ist das Eigentum der ganzen Menschheit. Die lebenden Generationen haben immer nur ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht. Die Umwelt als Eigentum künftiger Generationen ist in seiner Substanz zu erhalten. Nachhaltige Nutzung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen künftiger Generationen ist eine Verpflichtung, die die ganze Gesellschaft trifft. Wir gehen davon aus, dass ökologische Verantwortung Teil des gesellschaftlichen Wertekonsenses ist, der auch jenseits staatlicher Normen ein vernünftiges und verantwortliches Verhalten der Menschen hervorruft. Gemäß dem Verursacherprinzip soll der Staat einen Ordnungsrahmen setzen, der umweltschädliches Verhalten sanktioniert und aktiven Umweltschutz auch für den Einzelnen mit wirtschaftlichen Vorteilen verbindet.

(64) Verantwortung für die Umwelt hört nicht an unseren Landesgrenzen auf. Als technologisch hoch entwickelte Region tragen wir Verantwortung für die weltweite Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen. Der schonende Verbrauch von Ressourcen und die Weiterentwicklung technologischer Lösungen tragen dazu bei, dieser Verantwortung gerecht zu werden.

(65) Neben den natürlichen Lebensgrundlagen verfügt das Land Baden-Württemberg über ein umfassendes System physischer Netze. Dazu gehören Straßen, Schienen- und Wasserwege, Versorgungsleitungen und Kommunikationswege. Sie alle sind eine wesentliche Grundlage unseres Wohlstandes. Sie müssen erhalten, ausgebaut und kontinuierlich den Bedürfnissen des modernen Lebens angepasst werden.

Säule 7: Wir vertrauen dem Staat als Diener der Gesellschaft und seiner lebendigen Bindung an das Recht.

(66) Mit der Idee des Liberalismus hat sich das Verständnis vom Verhältnis zwischen Staat und Gesellschaft grundlegend geändert. Der freiheitliche Staat herrscht nicht über die Gesellschaft und ihre Entwicklung, sondern ist ein Diener der Gesellschaft. Er ist ein von Menschen geschaffenes Instrument zur Wahrnehmung bestimmter, klar umrissener Funktionen und hat keinerlei transzendente, über die Erfahrungswelt hinausgehende, Dimension. Um diese Loyalität des Staates gegenüber der Gesellschaft zu erzwingen, setzt die Gesellschaft verschiedene Mittel ein, die in der Verfassung für verbindlich erklärt werden.

(67) Die Demokratie sorgt über Wahlen und Abstimmungen, aber auch durch den gebotenen Respekt der Staatsorgane gegenüber dem Bürger für eine ständige Rückkoppelung staatlichen Handelns an gesellschaftliche Vorstellungen. Das Mehrheitsprinzip dient dabei nicht einer höheren inneren Legitimation, sondern sorgt für Handlungsfähigkeit. Die Minderheit von heute kann schon morgen Mehrheit sein und frühere Entscheidungen können durch veränderte Mehrheiten korrigiert werden.

(68) Die Demokratie verlangt nicht nur von den Staatsorganen Respekt vor der Gesellschaft und ihren Konventionen, sondern schafft auch die innere Pflicht, von den Instrumenten der Demokratie aktiv Gebrauch zu machen. Eine Gesellschaft, deren Mitglieder sich weitgehend politisch abstinent verhalten, wird ihren Führungsanspruch gegenüber dem Staat nicht verwirklichen können. Den politischen Parteien kommt bei der Umsetzung des demokratischen Auftrags eine unverzichtbare Bedeutung zu: Durch sie werden die Schwellen für effektives politisches Engagement der Bürger gesenkt, sie machen die Kraft selbst gewählter Gemeinschaften für den demokratischen Prozess fruchtbar und reduzieren mit ihren im Wettbewerb formulierten Positionen die Komplexität politischer Entscheidungen. Um ihre Aufgabe erfüllen zu können, bedarf es eines intensiven kritischen Dialogs zwischen den Parteien und der Gesellschaft, die sie repräsentieren. Dabei kommt den politisch handelnden Führungspersönlichkeiten eine besondere Verantwortung zu. Sie haben eine Vorbildfunktion in der Gesellschaft zu übernehmen.

(69) Der Parlamentarismus macht den gesellschaftlichen Diskurs als Quelle staatlicher Willensbildung fruchtbar. Das Parlament ist zugleich einer der Orte, an denen der gesellschaftliche Diskurs sichtbar geführt wird. Es ist allerdings nicht der einzige und auch nicht der wichtigste Ort, an dem dies geschieht. Der Staat des 21. Jahrhunderts braucht weitere Elemente der direkten Demokratie: Sie tragen zur Attraktivität und Legitimität des demokratischen Staatswesens bei, erhöhen die Transparenz von politischen Entscheidungen und schaffen eine noch intensivere Verbindung zwischen dem gesellschaftlichen Diskurs und dem politischen System.

(70) Der Rechtsstaat verpflichtet den Staat auf die über Jahrhunderte gewachsene Kultur des europäischen Rechts, die die Handlungsfreiheit staatlicher Organe werteorientiert beschränkt und lenkt. Wie die gesamte Kultur ist auch das Recht eine lebendige Größe, die sich in der Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit täglich weiterentwickelt.

(71) Zentrale Werte dieser europäischen Rechtstradition sind die Achtung vor der Autonomie des einzelnen Menschen und der personalen Gemeinschaften sowie die Verbindlichkeit individueller Kommunikation und Konvention. Das kontinentaleuropäische Recht setzt dabei auf geschriebene Gesetze, die im Idealfall lebensnah und verständlich formuliert sind und den Menschen die notwendige Rechtssicherheit geben. Wenn Gesetze zu kompliziert sind oder gar zu juristischen Glasperlenspielen mutieren, nehmen sie den Menschen Rechtssicherheit und lähmen wirtschaftliche Aktivitäten.

(72) Das Berufsbeamtentum und die Unabhängigkeit der Richter sind zwei wichtige Elemente des Rechtsstaates. Der Staatsdiener, dessen Loyalität in erster Linie dem Recht und erst in zweiter Linie der Macht gilt, gewährleistet die lebendige Bindung staatlichen Handelns an das Recht und damit den Führungsanspruch der Gesellschaft. Allerdings ist der Ort, an dem der Beamte wirken soll, die Exekutive. Dass heute auch in den Gesetzgebungsorganen die Berufsbeamten das Geschehen dominieren, ist eine bedauerliche Fehlentwicklung.

(73) Der Rechtsstaat verdankt seine Wirkmächtigkeit einer leistungsfähigen Justiz. Um ihre Aufgaben sachgerecht und zeitnah erfüllen zu können, bedürfen die Gerichte äußerer und innerer Unabhängigkeit. Staat und Gesellschaft müssen die Justiz mit den notwendigen Ressourcen ausstatten und dürfen im Gegenzug ein hohes Arbeitsethos erwarten.

(74) In einer freiheitlichen Gesellschaft kommen dem Staat nur begrenzte Zuständigkeiten zu. Er hat kein allgemeines politisches Mandat und seine Kompetenzkompetenz ist durch die Verfassung wirksam begrenzt. Der Staat ist Träger der Rechtsprechung und übt das Gewaltmonopol aus. Liberale akzeptieren die Verantwortung des Staates für eine leistungsfähige Infrastruktur, seine Befugnis, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, und seinen Auftrag, jedem Bürger ein ausreichendes Existenzminimum zu sichern.

(75) Für die genannten Aufgaben kann der Staat Steuern und Abgaben erheben. Ein allgemeines Mandat zur Umverteilung von Gütern ist dem Staat nicht erteilt. In einer freiheitlichen Gesellschaft gibt es wegen der begrenzten Aufgaben des Staates auch eine Grenze für die Belastung der Menschen mit Steuern und Abgaben. Sie zu erkennen und im politischen Prozess wirksam werden zu lassen, ist eine wichtige Funktion liberaler Politik. Der Respekt vor dem Steuerzahler gebietet einen wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln.

(76) Der freiheitliche Staat ist dezentral organisiert: Starke Gemeinden, ein lebendiger Wettbewerbsföderalismus und die strenge Beachtung des Subsidiaritätsprinzips sorgen für politische Entscheidungen, die auf lokale und regionale Besonderheiten zugeschnitten sind und dennoch das Ganze im Auge haben. Der Wettbewerb zwischen den Gemeinden, Landkreisen und Regionen erzeugt einen Prozess, in dem sich die besten politischen Ideen durchsetzen können, ohne dass dies zentral angeordnet werden muss. Zugleich sorgt diese föderale und kommunale Struktur für eine vertikale Gewaltenteilung, die freiheitsbedrohende Machtkonzentrationen verhindert. Allerdings müssen die einzelnen Ebenen handlungsfähig bleiben, weshalb die politischen Zuständigkeiten klar und eindeutig den einzelnen Ebenen zuzuordnen sind. Dieses Ziel zu verwirklichen, bleibt ein wichtiges Thema für Liberale.

(77) Es ist nicht Aufgabe des Staates, jede gesellschaftliche Konvention oder Moralvorstellung mit den Mitteln der Gesetzgebung oder der Exekutive durchzusetzen. Dafür reicht in der Regel die Kraft des gesellschaftlichen Diskurses aus. Nicht jede Entwicklung, die von der Gesellschaft als wünschenswert erkannt oder bestimmt wird, muss mit staatlichen Mitteln durchgesetzt werden.

(78) Von den Organen des Staates erwarten wir neben der Einhaltung von Recht und Gesetz eine werteorientierte Haltung, die die Freiheit des Menschen, die Autonomie der personalen Gemeinschaften und die Gestaltungskraft der freiheitlichen Wirtschaft und Gesellschaft achtet. Zwischen dem Staat und seinen Bürgern muss ein Klima des Vertrauens herrschen. Staatlichem Kontrollzwang sind durch Verfassung und Gesetz enge Grenzen gezogen.

(79) Die europäische Integration ist unabänderlich und die Einbindung der Bundesrepublik Deutschland in die Europäische Union ist insbesondere für Baden-Württemberg ein Glücksfall. Wir stehen daher zur Europäischen Integration und fördern diese nach Kräften. Wir erwarten, dass die Europäische Union in gleicher Weise wie der Nationalstaat als loyaler Diener der Gesellschaft handelt und nicht der Versuchung erliegt, die nationalen Gesellschaften mit bürokratischen Instrumenten in die Gleichmacherei zu zwingen. Deshalb setzen wir auch in Europa auf die Prinzipien der parlamentarischen Demokratie, des freiheitlichen Rechtsstaats und des Wettbewerbsföderalismus. Die Wirklichkeit der Europäischen Union weist hier leider noch gewichtige Defizite auf, die grundlegende Kurskorrekturen unabdingbar machen.

(80) Im Unterschied zu anderen europäischen Regionen hat Baden-Württemberg, wie alle deutschen Bundesländer, die Qualität eines Staats. Es verfügt über eigene Kompetenzen in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung. Diese Kompetenzen sorgen auf regionaler Ebene für die gebotene Loyalität gegenüber der Gesellschaft, sichern Bürgernähe und Subsidiarität und verbessern die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes innerhalb Europas. Wir wollen deshalb auch in einem europäischen Bundesstaat an der Staatsqualität der deutschen Bundesländer festhalten.